Der nächste Anmeldetermin ist der 31. Mai 2023 für das 1. Semester des neuen Schuljahrs.
In einzelnen Fächern haben wir keine Kapazitäten mehr, bitte informieren Sie sich darüber auf dem Musikschulsekretariat info@musikschule-imboden.ch.
Anmeldungen für Gruppenfächer (Musikalische Früherziehung, Grundschule, Eltern-Kind-Singen, Kurs 0 bis 3 etc.) sind weiterhin möglich.
* Diese Felder werden mindestens benötigt um Ihre Angaben verarbeiten zu können.
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4 Lektionen à 40 Minuten = Total 160 Minuten
Die Aufteilung der Lektionen ist der verantwortlichen Lehrperson überlassen.
Die Anmeldung zum Kammermusik-Abo kann jederzeit bis spätestens 1. März mit dem untenstehenden Formular eingereicht werden. Mit dem Unterricht kann nach erfolgter Anmeldung sofort begonnen werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Abonnemente innerhalb eines Schuljahres aufgebraucht werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit der 2. Semesterrechnung Mitte März.
Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie ideell und finanziell die Ziele unserer Schule, ohne dass für Sie deswegen weitere Verpflichtungen entstehen. Gerne informieren wir Sie über unsere Anlässe.
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Auf Ende des 2. Semesters (Sommer) bis zum 31. Mai
Auf Ende des 1. Semesters (Winter) bis zum 15. Dezember
Wir bitten Sie, die Abmeldung mit der Lehrperson zu besprechen und das Formular von ihr unterschreiben zu lassen. Ohne Unterschrift der Lehrperson kann die Abmeldung nicht akzeptiert werden.
Zu spät eintreffende Kündigungen können gemäss der Schulordnung nur aufgrund von Unfall, Krankheit und Wegzug akzeptiert werden. Trifft die Kündigung nach dem Kündigungstermin (Poststempel) ein, ist der ganze Semesterbetrag fällig.
1. Semester (Herbst/Winter) bis 15. Mai
2. Semester (Frühling/Sommer) bis 15. Dezember
Bitte stellen Sie uns das unterschriebene Formular per Post zu.
In erster Linie steht Ihnen bei Bedarf einer Schulgeldreduktion die PRO JUNIOR zur Verfügung. Bitte vermerken Sie auf Ihrer Anmeldung, dass Sie ein entsprechendes Formular benötigen. Es wird Ihnen zugestellt. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt.
Der Fonds für Schulgeldermässigung steht Kindern und Jugendlichen von den der Musikschule angeschlossenen Gemeinden zur Verfügung, deren Eltern nicht oder kaum in der Lage sind, das ganze Schulgeld zu bezahlen. Ebenso dient er zur Unterstützung aussergewöhnlich begabter MusikschülerInnen.
Die Eltern stellen mit der Anmeldung einen schriftlichen Antrag um Schulgeldermässigung oder Begabtenförderung an die Musikschulkommission.
Für das 1. Semester bis zum 15. Juni - für das 2. Semester bis zum 15. Januar.