Für das 1. Semester jeweils bis 31. Mai / für das 2. Semester jeweils bis 15. Dezember.
In einzelnen Fächern haben wir noch Kapazitäten und ein verspäteter Eintritt ist möglich. Bitte informieren Sie sich auf dem Sekretariat: info@musikschule-imboden.ch.
Schulgeldermässigung
Wenn Sie im Besitz einer Kulturlegi sind, erhalten Sie 30% auf Musikschulunterricht Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr, 18 Lektionen à 30 Minuten Einzelunterricht pro Semester.
Weitere Informationen zu den Bedingungen finden Sie untenstehend unter Schulgeldermässigung.
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4 Lektionen à 40 Minuten = Total 160 Minuten
Die Aufteilung der Lektionen ist der verantwortlichen Lehrperson überlassen.
Die Anmeldung zum Kammermusik-Abo kann jederzeit bis spätestens 1. März mit dem untenstehenden Formular eingereicht werden. Mit dem Unterricht kann nach erfolgter Anmeldung sofort begonnen werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Abonnemente innerhalb eines Schuljahres aufgebraucht werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit der 2. Semesterrechnung Mitte März.
Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie ideell und finanziell die Ziele unserer Schule, ohne dass für Sie deswegen weitere Verpflichtungen entstehen. Gerne informieren wir Sie über unsere Anlässe.
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Auf Ende des 2. Semesters (Sommer) bis zum 31. Mai
Auf Ende des 1. Semesters (Winter) bis zum 15. Dezember
Wir bitten Sie, die Abmeldung mit der Lehrperson zu besprechen und das Formular von ihr unterschreiben zu lassen. Ohne Unterschrift der Lehrperson kann die Abmeldung nicht akzeptiert werden.
Zu spät eintreffende Kündigungen können gemäss der Schulordnung nur aufgrund von Unfall, Krankheit und Wegzug akzeptiert werden. Trifft die Kündigung nach dem Kündigungstermin (Poststempel) ein, ist der ganze Semesterbetrag fällig.
1. Semester (Herbst/Winter) bis 15. Mai
2. Semester (Frühling/Sommer) bis 15. Dezember
Bitte stellen Sie uns das unterschriebene Formular per Post zu.
Die Musikschule Imboden gewährt eine Schulgeldreduktion von 30% für Schüler:innen, welche im Besitz einer KulturLegi Graubünden sind.
Eine Kopie der KulturLegi wird zusammen mit der Anmeldung eingereicht (Kopie der KulturLegi an info@musikschule-imboden.ch).
Es werden max. 36 Lektionen zu 30 Minuten Unterricht pro Schüler:in im Schuljahr unterstützt.
Die Schulgeldermässigung wird bis zum vollendeten 20. Altersjahr gewährt.
Die jährlich erneuerte KulturLegi muss jeweils bis zum 15. Juni auf dem Sekretariat eingereicht werden, damit die Ermässigung im neuen Schuljahr weitergeführt werden kann.
Ein regelmässiger Besuch der Unterrichtslektionen wird erwartet. Bei zu vielen Absenzen behält sich die Musikschule vor, die Ermässigung nicht mehr zu erteilen.
Informationen zur KulturLegi erhalten Sie bei der Caritas Graubünden: info@caritasgr.ch.
Begabtenförderung
zur Unterstützung aussergewöhnlich begabter Musikschüler:innen.
Die Eltern stellen mit dem Antragsformular Begabtenförderung zusammen mit einem Empfehlungsschreiben der Lehrperson einen Antrag zuhanden des Musikschulvorstands.
Für das 1. Semester bis zum 15. Juni - für das 2. Semester bis zum 15. Januar.